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Pflegedienst Baris | Provinzialstraße 391 | 44388 Dortmund 

Bereitschaftsnotdienst: 0177 / 46 85 293 | E-Mail: info@pflegedienst-baris.de

Wissenswertes

Pflegebedürftig – was nun? Wir möchten Ihnen gerne einen ersten Überblick als Antwort auf jene Fragen geben. Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflegeleistungen!

Unsere Leistungen

Pflegesachleistung:

Hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege durch einen Pflegedienst.

Pflegegeld:

Das Pflegegeld kann beantragt werden, wenn die Pflege durch einen Angehörigen übernommen wird.

Kombination:

Für einen festgelegten, monatlichen Betrag wird hier die Pflege von einem Pflegedienst unterstützend zur der Betreuung durch Angehörige übernommen.

Pflegegrad 1-5 im Überblick

Die Einteilung in einen der Pflegegrade richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Patienten. Anhand unterschiedlicher Fragen aus 6 verschiedenen Pflegemodulen erfolgt die Feststellung des jeweiligen Pflegegrades durch ein Punktesystem. Die Höhe der Pflege- und Betreuungsleistung hängt von der Höhe des Pflegegrades ab. Je mehr Punkte der Patient erhält, desto höher der Pflegegrad.

Pflegegrad 1:

„geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
(12,5 bis unter 27 Punkte).
Beim Pflegegrad 1 stehen dem Patienten 125 Euro
als Kostenerstattung für Betreuungs-
und Entlastungskosten pro Monat zu,
sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel.

Pflegegrad 2:

„Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Höhe der Pflegesachleistung: 689 Euro pro Monat.
Höhe des Pflegegeldes: 316 Euro pro Monat

Pflegegrad 3:

„Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“
(47,5 bis unter 70 Punkte)
Höhe der Pflegesachleistung: 1.298 Euro pro Monat.
Höhe des Pflegegeldes: 545 Euro pro Monat

Pflegegrad 4:

„Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“
(70 bis unter 90 Punkte)
Höhe der Pflegesachleistung: 1.612 Euro pro Monat.
Höhe des Pflegegeldes: 728 Euro pro Monat

Pflegegrad 5:

„Schwerste Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische Versorgung“
(90 bis 100 Punkte).
Höhe der Pflegesachleistung: 1.995 Euro pro Monat.
Höhe des Pflegegeldes: 901 Euro pro Monat

Die 6 Pflegegrad Module

Ein Gutachter erfasst den Grad der Pflegebedürftigkeit des Patienten in den folgenden 6 Bereichen:

• Mobilität
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Berücksichtigt werden in dem Prüfverfahren sowohl körperliche, als auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen.